Aktuelles
27.02.2008: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig
Das BVerfG hat mit diesem Urteil die Freiheitsrechte, welche das Grundgesetz seit seiner Schaffung etabliert hat, gestärkt und gleichzeitig eine Art neues Grundrecht eingeführt: Das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts genieße Schutz vor der uneingeschränkten heimlichen Ausspähung der Daten.Ebenso betroffen ist das Telekommunikationsgeheimnis wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat.
Da jedoch durch das Gesetz erhebliche nachrichtendienstlichen Maßnahmen zugelassen würden, ohne eine qualifizierte Eingriffsschwelle zu normieren, sei dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Einen Link zum Volltext finden sie unter "Rechtsprechung - Verfassungsrecht".
03.12.2007: Vortrag Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Kessler, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wird am 04.12.2007 einen Vortrag halten zu den Grundzügen des Mietrechts. Beginn ist um 18.30 im Kommunikationszentrum KOMM des ASB in Neunkirchen, Bachstrasse.09.10.2007: US-Musikindustrie erfolgreich gegen Tauschbörsennutzer
Wie der Online-Dienst heise.de mitteilt, hat die US-Musikindustrie in einem Urteil vom 04.10.2007 Recht bekommen mit einer Klage auf Schadenersatz gegen eine Tauschbörsennutzerin. In Minnesota befand die eingesetzte Jury die Beklagte für schuldig mit der unangenehmen Folge, dass sie nunmehr wegen Urheberrechtsverletzung eine Strafe von 220.000 $ (ca. 156.000 €) zahlen muss - dies wegen dem Anbieten von 24 Liedern.Die RIAA (Recording Industry Association of America) konnte die Jury davon überzeugen, dass die einfache Bereitstellung von Daten in einem "shared"-Ordner einer Tauschbörse (wie z.B. Kazaa) bereits eine Verbreitung im Sinne des US-Urheberrechts sei (Digital Millennium Copyright Act, DCMA).
Eine Berufung ist jedoch wahrscheinlich - bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auch auf das internationale Umfeld auswirkt. In Deutschland wird jüngst vom LG Hamburg ein Streitwertkatalog für die Verbreitung von Musikstücken erarbeitet.
Mehr dazu auf unserer Seite "Rechtsprechung - Internetrecht".
05.09.2007: Umstrittener Contergan-Film darf ausgestrahlt werden!
Der Contergan-Film "Eine einzige Tablette" darf vom Westdeutschen Rundfunk ausgestrahlt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht mit heute bekannt gewordenen Beschlüssen vom 29. August 2007 (1 BvR 1223/07; 1 BvR 1224/07; 1 BvR 1225/07; 1 BvR 1226/07).Es wies damit den Eilantrag von vier Klägern zurück. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich bei dem Beitrag um den Medikamentenskandal Anfang der 60er Jahre um einen Spiel- und Unterhaltungsfilm und nicht um eine Dokumentation handele.
Die Verfassungshüter folgten damit einer entsprechenden Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts. Der WDR kann damit nun den Film im Oktober zeitnah zum 50. Jahrestag der Markteinführung des Medikaments Contergan ausstrahlen.
In juristischer Hinsicht setzen sich die Beschlüsse in exemplarischer Weise mit der sog. Schaukeltheorie - der Kollision zweier Grundrechte - auseinander und sind daher v.a. für die Ausbildung von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Die Dokumente können über unsere Rubrik "Rechtsprechung - Verfassungsrecht" abgerufen werden.
02.08.2007: RA Kessler zum neuen Energiepass für Häuser!
Im Zeitalter der ständig wachsenden Energiekosten stellt die Einführung von Energieausweisen für Mieter und Immobilienkäufer eine große Hilfe dar, die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Die Energieeinsparverordnung 2007 weitet die Ausweispflicht auf bestehende Gebäude aus.
Auf unserer Seite "Informationen - Veröffentlichungen" können Sie den Artikel im Volltext einsehen!
27.06.2007: RA Kessler nunmehr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG)!
Mit heutigem Tage wurde Herrn Rechtsanwalt Christoph Kessler durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" verliehen. Damit ist Ihnen als unserer Mandantschaft auch auf diesem Gebiet rechtlich fundierte Beratung sicher - sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite. Mit hinzu kommt die umfassende Kompetenz im gerade novellierten Wohnungseigentumsrecht - kurz WEG.21.06.2007: BGH - Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch ungenehmigte entgeltliche Nebentätigkeiten aufgehoben
Mit seinen Urteilen hat der BGH in zwei Verfahren die Freisprüche des LG Saarbrücken von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch ungenehmigte entgeltliche Nebentätigkeiten aufgehoben.
Im Verfahren 4 StR 69/07 war der Angeklagte K. als städtischer Angestellter im Straßenbauamt zuständig für den Bereich Brückenunterhaltung. Der Angeklagte M. betrieb ein Ingenieurbüro in derselben Stadt, das sich insbesondere mit Brückenunterhaltung beschäftigte. Im Auftrag der Stadt sollte M. Ausschreibungsunterlagen für die Sanierung einer Brücke erstellen. Bei einem EDV-Crash in seinem Büro gingen Datensätze für dieses Projekt unwiederbringlich verloren, so dass ihm die fristgerechte Erledigung des städtischen Auftrags unmöglich wurde. K. bot dem M. seine Hilfe an und erbrachte in der Folgezeit entgeltlich Ingenieurleistungen für M., wobei er Datensätze verwendete, die M. bereits vor dem EDV-Crash übersandt hatte. M. wiederum leistete an K persönlich absprachegemäß Zahlungen in Höhe von etwa 100.000 DM auf der Grundlage von Scheinrechnungen. Das LG hat die Leistungen des K. für M als private Nebentätigkeit und die Zahlungen des M. an K. als angemessene Vergütung hierfür angesehen. Es hat nicht feststellen können, dass die Zahlungen an K. erfolgten, um den K. im Blick auf seine dienstlichen Vergabekompetenzen dem M. gegenüber gewogen zu halten, und die Angeklagten deshalb aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Im Verfahren 4 StR 99/07 war der Angeklagte geschäftsführender Gesellschafter eines Ingenieurbüros im Saarland, das im Bereich Brückensanierung tätig war. Über mehrere Jahre hinweg leistete er zunächst an einen Angestellten des Landesamtes für Straßenwesen regelmäßige monatliche Zahlungen in einer Größenordnung von jeweils 1.800,- DM, die über fiktive geringfügige Beschäftigungsverhältnisse abgerechnet wurden. Später erhielt der Landesbedienstete vom Angeklagten ein Leasingfahrzeug kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Landesbedienstete erbrachte für den Angeklagten Gegenleistungen in Form von Programmierarbeiten. Ferner erhielt der verbeamtete Leiter des Sachgebietes Brückenprüfung in demselben Landesamt vom Angeklagten regelmäßige monatliche Zahlungen in der Größenordnung von 600,- DM für die Unterstützung des Angeklagten bei der Prüfung von Brücken in kommunaler Zuständigkeit. Das LG hat die Zuwendungen des Angeklagten als angemessene Vergütung für private Nebentätigkeiten der Landesbediensteten angesehen. Es hat sich nicht zu überzeugen vermocht, dass die Geschäftsverbindungen des Angeklagten zu den Landesbediensteten der Klimapflege dienen sollten.
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hat der 4. Strafsenat die Freisprüche aufgehoben und die Sachen an das LG Saarbrücken zurückverwiesen. Das LG sei in beiden Fällen von einem zu engen Verständnis der Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung ausgegangen und habe deshalb die Beweise nicht umfassend gewürdigt.
Az.: 4 StR 69/07Az.: 4 StR 99/07
Quelle: Pressemitteilung Nr. 83/2007 des BGH vom 21.06.2007
22.05.2007: Neues Versicherungsvermittlergesetz (VersVermG) in Kraft!
Auf Basis der EU-Vermittlerrichtlinie vom 09.12.2002 tritt heute, 22.05.2007, das neue Versicherungsvermittlungsgesetz (VersVermG) in Kraft.Es beinhaltet weitgehende Änderungen und Verschärfungen der Tätigkeit der Versicherungsvermittler. So muss jeder Vermittler über eine Haftpflichtversicherung verfügen, durchgeführte Beratungsgespräche müssen eingehend dokumentiert werden und der Vermittler muss eine sog. Sachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen, bevor er seine Tätigkeit beginnt.
Die Richtlinie und das VersVermG sollen Versicherungsagenten und -maklern die Ausübung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit erleichtern. Darüber hinaus ist Sinn und Zweck der Verbraucherschutz. Die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinie sind dabei die Eintragungspflicht bei der zuständigen Behörde und die Führung eines öffentlichen Registers (Art. 3), angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten (Art. 4 Abs. 1), der Besitz eines guten Leumunds (Art. 4 Abs. 2), die notwendige Berufshaftpflichtversicherung (Art. 4 Abs. 3), die Finanzielle Leistungsfähigkeit (Art. 4 Abs. 4), die Auskunftspflicht des Vermittlers (Art. 12), die Beratungs- u. Dokumentationspflicht (Art. 13 i.V.m. Art. 12 Abs. 3), der Bestandsschutz für vor September 2000 tätige Vermittler (Art. 5), die Möglichkeit der Niederlassung und das Erbringen von Dienstleistungen im EU-Ausland (Art. 6), die Sanktionsmöglichkeiten gegen nicht eingetragene Vermittler (Art. 8) und die Einrichtung von Beschwerde- und Schlichtungsstellen für Kunden (Art. 10 und 11).
23.04.2007: RA Müller nun auch Fachanwalt für Verkehrsrecht!
Mit heutigem Tage wurde Herrn Rechtsanwalt Heinz Jürgen Müller durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Befugnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" verliehen. Damit ist Ihnen als unserer Mandantschaft durch die Kombination Straf- und Verkehrsrecht eine umfassende und kompetente Betreuung in Unfallangelegenheiten jeglicher Art sicher. Denn gerade diese Verknüpfung gewährleistet, dass ihr Anliegen umfassende Betreuung erfährt, da in Unfallangelegenheiten neben der zivilrechtlichen Schadenregulierung oftmals auch Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.Herr RA Müller und die RAe Dr. Bauer & Kollegen, seit langen Jahren Vertragsanwälte des ADAC, freuen sich auf ihren Besuch!
16.04.2007: BGH stärkt amtliche Muster-Widerrufsbelehrung der BGB-InfoV
Der BGH hat in einem Urteil vom 12. April 2007 (Az.: VII ZR 122/06) die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung gestärkt, die jüngst von einigen Untergerichten in Frage gestellt wurde. In einer Pressemeldung heißt es: "Die Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV), den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert."
Daraus kann im Umkehrschluss gefolgert werden, dass eine Belehrung, die genau (!) einem der amtlichen Muster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Rückgabebelehrung entspricht, laut BGH trotz inhaltlicher Fehler bzw. Nichtvereinbarkeit mit einigen BGB-Vorschriften den regulären Fristlauf auslöst und nicht wettbewerbswidrig ist.
Seit einiger Zeit herrscht Verwirrung um die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums. Das LG Halle hatte diese 2005 für unwirksam erklärt. Dem folgte das LG Koblenz. Auch das KG und das OLG Hamm stellten die Wirksamkeit des Musters in Frage. Die Bundesregierung bekräftige allerdings mehrfach ihre Auffassung, dass das Muster trotz der bekannten Fehler wirksam ist und nicht abgemahnt werden kann. Jüngst beantragte die FDP die Korrektur des Musters im Bundestag.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BGH. Das vollständige Urteil finden sie auf unserer Seite "Rechtsprechung - Internet- und Medienrecht".
05.04.2007: RA Kessler zu Fehlern bei Betriebskostenabrechnungen
In der Reihe des Wochenspiegels Neunkirchen "Hier geht es um ihr Recht" stellt unsere Kanzlei alle 4 Wochen ein Thema eines bestimmten Rechtsgebietes vor. Heute geht es um die in diesen Tagen bei Mietern eintreffenden sog. Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnungen. Was es hierbei zu beachten gilt, hat RA Kessler, Spezialist für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zusammengefasst.Auf unserer Seite "Informationen - Veröffentlichungen" können Sie den Artikel im Volltext einsehen!
27.03.2007: Saarländisches Finanzgericht: Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig!
Das saarländische Finanzgericht hat als 2. Gericht innerhalb kurzer Zeit die Neureglungen zur sog. "Pendlerpauschale" (seit dem 01.01.2007 Einschränkung der Pauschale auf Entfernungen über 20 Km) als verfassungswidrig angesehen.
Geklagt hatte in Saarbrücken ein Ehepaar, das von seinem Wohnort 60 beziehungsweise 75 Kilometer bis zur Arbeitsstelle zurücklegen muss. Die Richter legten den Fall nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor (Az. 2 K 2442/06):
Nach Auffassung des Finanzgerichts des Saarlandes ist die Neuregelung in § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG verfassungswidrig. Sie verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Mit der Streichung des unbeschränkten Werbungskostenabzugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verstoße der Gesetzgeber sowohl gegen das objektive als auch gegen das subjektive Nettoprinzip. Zudem bejaht das Gericht einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie), da in Fällen, in denen Ehegatten beiderseits einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Wahl des Wohnsitzes nicht allein durch private Erwägungen beeinflusst werde. Das vollständige Urteil des saarländischen Finanzgerichts finden Sie unter der Rubrik Rechtsprechung - Steuerrecht.
Mit ähnlicher Begründung hatte das niedersächsische Finanzgericht Anfang März 2007 ebenfalls einen Vorlagebeschluss an das BVerfG verfasst. Lesen Sie diesen Beschluss hier.
27.03.2007: Betreiber eines Meinungsforums im Internet nach Urteil des BGH in der Haftung!
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der BGH mit erfreulicher Klarheit Stellung bezogen zur Haftung des Betreibers von Meinungsforen, Gästebüchern, Blogs etc.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
Wir begrüßen diese Entscheidung - haben doch in jüngster Vergangenheit beleidigende und ehrverletzende Äußerungen in solchen Foren unter dem Deckmantel der Anonymität des Internets ein erhebliches Ausmaß angenommen. Die Betreiber solcher Angebote müssen sich nunmehr entscheiden: Schließen sie ihr Angebot oder Überwachen sie selbiges und die dortigen Einträge lückenlos, was erhöhten Personalbedarf bedeutet?
Lesen sie hier vorab die Pressemitteilung des BGH. Das vollständige Urteil finden sie unter der Rubrik "Rechtsprechung - Internetrecht", sobald es veröffentlicht ist.
16.03.2007: Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze nicht strafbar
Das Landgericht Stuttgart hatte den Inhaber eines Unternehmens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieben, auf denen nationalsozialistische Kennzeichen in einer Form abgebildet worden sind (Durchstreichen, Zerschmettern u. a.), dass bereits aus der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich wurde.
Der 3. Strafsenat hat das Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Zur Auslegung des § 86 a StGB hat er ausgeführt, dass der Tatbestand zu weit gefasst ist und der Einschränkung bedarf.
Lesen Sie hier die gesamte Pressesmitteilung des BGH zu dieser Entscheidung.
12.03.2007: Eilantrag gegen Tornado-Kampfeinsatz vom BVerG abgelehnt
Am 9. März 2007 stimmte der Deutsche Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zur Entsendung von Aufklärungsflugzeugen des Typs Tornado nach Afghanistan zu. Hiergegen richtet sich die Organklage zweier Bundestagsabgeordneter, verbunden mit dem Antrag auf Erlass einereinstweiligen Anordnung. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Eilantrag mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt. Für eine einstweilige Anordnung ist kein Raum, da die in der Hauptsache gestellten Anträge unzulässig sind. Soweit die Antragsteller mit ihrer Klage Rechte des Bundestages geltend machen, sind sie hierzu nicht befugt. Soweit sie die Verletzung eigener Rechte rügen, haben sie eine Verletzung oder Gefährdung ihrer Statusrechte als Abgeordnete nicht dargetan.
Lesen Sie hier den gesamten Beschluss des BVerfG vom 12.03.2007.
08.03.2007: Artikel im Wochenspiegel NK: RA Kessler zu Schönheitsreparaturen
In der Reihe des Wochenspiegels Neunkirchen "Hier geht es um ihr Recht" stellt unsere Kanzlei alle 4 Wochen ein Thema eines bestimmten Rechtsgebietes vor. Diesmal geht es um Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen und deren Wirksamkeit.

Auf unserer Seite "Informationen - Veröffentlichungen" können Sie den Artikel im Volltext einsehen!
07.03.2007: Absolutes Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare verfassungswidrig
Am 07. März 2007 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 12. Dezember 2006 (1 BvR 2576/04) veröffentlicht, wonach das absolute Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare für verfassungswidrig erklärt wird. Die geltende Regelung hat allerdings noch Bestand. Bis zum 30. Juni 2008 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen haben. Das Gericht gibt dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für eine solche Neuregelung und weist darauf hin, dass diese Neuregelung sowohl die Aufrechterhaltung des grundsätzlichen Verbots bei Schaffung einer Ausnahmeregelung für besondere Umstände darstellen kann, wie aber auch die völlige Aufhebung des Verbots des Erfolgshonorars.
Lesen Sie hier die "Pressemitteilung des BVerfG" und für tiefergehende Informationen hier den ausführlichen "Beschluss des BVerfG vom 12.12.2006."
27.02.2007: BVerfG stärkt Pressefreiheit - Razzia in der "Cicero"-Redaktion verfassungswidrig
Mit Urteil vom 27.02.2007 hat das BVerfG die Razzia in den Redaktionsräumen der "Cicero"-Redaktion im September 2005 für verfassungswidrig erklärt.
Für eine Redaktionsdurchsuchung reiche die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse nicht aus, so das Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts: "Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person eines Informanten zu ermitteln", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Lesen Sie hier das Urteil im Volltext:
Urteil des BVerfG vom 27.02.2007 - "Cicero-Urteil"
17.01.2007: SR3-Saarlandwelle zu Gast in unserer Kanzlei
Im täglichen Programm von SR3-Saarlandwelle wird der "Verbrauchertipp" gesendet - Informationen zu vielfältigen Fragen des täglichen Lebens - auch juristischer Art. Über nachfolgenden Link gelangen Sie zum Beitrag vom 18.01.2007. RA Kessler, Spezialist für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, beantwortete Fragen zu nachbarrechtlichen Problemen:

Streit am Gartenzaun (über SR-online.de)
01.01.2007: Neue Formvorschriften bei geschäftlichen Emails!
Bislang mussten Kaufleute nur auf gedruckten Briefen die Angaben zur Rechtsform, Handelsregistereintragung etc. anbringen. Nunmehr gilt dies seit Beginn des Jahres auch für Emails. Die Angaben müssen deutlich lesbar sein. Der Anhang einer sog. "elektronischen Visitenkarte" genügt hierfür nicht, da diese nicht von allen Programmen geöffnet bzw. gelesen werden können.
Grund für die neuen Anforderungen in geschäftlichen Emails sind die geänderten § 37a HGB, § 80 Abs. 1 S. 1 AktG sowie § 35a Abs. 1 S. 1 GmbHG.
Betroffen von den Änderungen ist der externe Geschäftsverkehr mit Emails - jegliche schriftliche Mitteilung nach außen, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. Dies betrifft z.B. Rechungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.
Nicht zu verwechseln sind diese Angaben mit den notwendigen Angaben im Impressum eines Internetauftritts. Es ist zu empfehlen, den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, da Abmahnungen ausgesprochen werden können seitens von Mitbewerbern wegen Fehlens der notwendigen Angaben.
Auf unserer Seite "Informationen - Veröffentlichungen" finden Sie Musterformulierungen für die verschiedenen Gesellschaftsformen!
05.09.2006: Umstrittener Contergan-Film darf gezeigt werden!
Der Contergan-Film "Eine einzige Tablette" darf vom Westdeutschen Rundfunk ausgestrahlt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht mit heute bekannt gewordenen Beschlüssen vom 29.08.2007 (1 BvR 1223/07; 1 BvR 1224/07; 1 BvR 1225/07; 1 BvR 1226/07).Es wies damit den Eilantrag von vier Klägern zurück. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich bei dem Beitrag um den Medikamentenskandal Anfang der 60er Jahre um einen Spiel- und Unterhaltungsfilm und nicht um eine Dokumentation handele.
Die Verfassungshüter folgten damit einer entsprechenden Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts. Der WDR kann damit nun den Film im Oktober zeitnah zum 50. Jahrestag der Markteinführung des Medikaments Contergan ausstrahlen.
Die Entscheidungen stellen in juristischer Hinsicht eine exemplarische Auseinandersetzung mit der Schaukeltheorie - dem Abwägen zwischen 2 kollidierenden Grundrechten - dar und sind daher v.a. für die Ausbildung von nicht zu unterschätzender Bedeutung!
Abgerufen werden können die Dokumente in unserer Rubrik "Rechtsprechung - Verfassungsrecht".
01.08.2006: Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt in seinem dienst- und arbeitsrechtlichen Teil (§§ 6-18) für Beamte, Richter und Beschäftigte des Bundes und der Länder sowie für Angestellte und Arbeiter der Privatwirtschaft (§ 24). Darüber hinaus gilt es auch für bestimmte Bereiche des privaten Vertragsrechts (§§ 19-21).
Schon bisher galt der in Artikel 3 Grundgesetz (GG) normierte Grundsatz der Gleichbehandlung, allerdings nur für das Handeln des Staates. Im Verhältnis der Bürger untereinander ist Artikel 3 GG, wie alle Normen des öffentlichen Rechts, grundsätzlich nicht anwendbar. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung schon bisher die Grundrechtsnormen im Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer unmittelbar angewandt.
Die Besonderheit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im zivilrechtlichen Teil liegt nun darin, dass es als Schutzgesetz in den Privatrechtsverkehr eingreift, und damit die Privatautonomie einschränkt. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist dies, da der Grundrechtsschutz vorrangig staatliches Handeln erfasst, notwendig, um den objektiv-rechtlichen Gleichbehandlungsauftrag des Grundgesetzes auch für das Verhalten der Bürger untereinander umzusetzen.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ältere Beiträge finden Sie in unserem Archiv.
